Anträge ab 19. April

Ausfallsbonus für Buschenschänken und Urlaub am Bauernhof

Ein Artikel von Redaktion | 13.04.2021 - 10:40

Nunmehr steht der Ausfallsbonus auch den Buschenschänken zur Verfügung, sofern der Antragsteller einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum erleidet. Die Höhe des Ausfallsbonus beträgt 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalles. Für die Betrachtungszeiträume März und April 2021 beträgt dieser 30 Prozent.

Die Antragstellung ist ab Montag, 19. April, bei der AMA möglich und zwar für die Monate November 2020 bis April 2021. Für November und Dezember kann er allerdings nicht beantragt werden, wenn dafür bereits der Lockdown-Umsatzersatz beantragt wurde.

Detailinformationen siehe Anhang und unter www.eama.at sowie www.bmlrt.gv.at.