CORONA-PANDEMIE

Wirtschaftshilfen für Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus

Ein Artikel von Redaktion | 06.12.2021 - 07:21

Die Kriterien für die Inanspruchnahmen der Wirtschaftshilfen werden sich an den bisherigen Kriterien orientieren. Abwickelnde Stelle wird wieder die Agrarmarkt Austria (AMA) sein. Die Antragstellung kann für den Härtefallfonds und den Ausfallsbonus noch im Dezember beantragt werden.

Härtefallfonds

Antragsberechtig für Härtefallfonds (Auszahlungsphase 4) werden wie bisher sein:

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Voraussetzungen: Der Antragsteller erleidet im Betrachtungszeitraum einen Umsatzausfall von mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum. Die Förderung beträgt 80% der ermittelten Einkunftsverluste zuzüglich eines Betrags von 100€. Die Förderhöhe beträgt mind. 600€ und max. 2.000€. Andere Einkünfte im Betrachtungszeitraum reduzieren die Förderung. Der Betrachtungszeitraum ist der entsprechende Kalendermonat im Zeitraum November 2021 bis März 2022.

Ausfallsbonus

Antragsberechtig für den Ausfallsbonus III werden wie bisher sein:

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
  • Sonstige touristische Vermieter

Voraussetzungen: Antragsteller erleidet im Betrachtungszeitraum November 2021 und Dezember 2021 einen Umsatzausfall von mindestens 40% gegenüber dem Vergleichszeitraum. Für die anderen Betrachtungszeiträume muss ein Umsatzausfall von mindestens 30% gegeben sein. Die Förderung beträgt 40% des ermittelten Umsatzausfalls. Die Mindesthöhe des Bonus beträgt 100€. Der Betrachtungszeitraum ist der entsprechende Kalendermonat im Zeitraum November 2021 bis März 2022. In Zukunft wird es möglich sein, den Ausfallsbonus bereits am 10. Jedes Monats für den Vormonat zu beantragen.

Verlustersatz: Antragsberechtig für den Verlustersatz werden wie bisher landwirtschaftliche Betriebszweige sein, die im Betrachtungszeitraum einen Rückgang von zumindest 30% des Deckungsbeitrags nachweisen können. Der Rückgang wird für den Betriebszweig unter Heranziehung von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt und muss daher für den Betriebszweig pauschal berechenbar sein. Der Verlustersatz ersetzt teilweise Einkommensverluste aufgrund Covid-bedingter Einnahmenausfälle.

Wirtschaftshilfen für den Tourismus

Schutzschirm für Veranstaltungen: Der Schutzschirm dient der Abmilderung des finanziellen Nachteils im Falle einer Covid-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung einer Veranstaltung. Bisher wurden über 880 Fälle mit einem Zuschussvolumen von 270 Mio. € bewilligt. Neue Anträge können bis Mitte 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 bei der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) eingebracht werden. Sowohl für den Schutzschirm I als auch Schutzschirm II fallen bei der Beantragung und Abwicklung keinerlei Gebühren und Provisionen an.

Haftungsübernahmen für die KMU über die ÖHT: Ziel ist eine schnelle und möglichst unbürokratische Unterstützung mit der liquiditätssichernden Hilfsmaßnahme der Überbrückungsfinanzierungen. Diese Maßnahme besteht in der Übernahme von Haftungen durch die ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken. Verlängerung der Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen bis 30. Juni 2022.

Auffangnetz über die AMA für Privatzimmervermieter, Ferienwohnungen und sonstige touristische Betriebe, die Ortstaxe zahlen: Verlängerung des Ausfallsbonus, Verlängerung der Härtefallfonds-Förderung

Richtlinie für die Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung: Bereits beschlossen, Beantragungen voraussichtlich ab 10. Jänner 2022 möglich.