Land- und Forstwirtschaft

COVID-Hilfsmaßnahmen im Überblick

Ein Artikel von Redaktion | 04.12.2020 - 09:56

Härtefallfonds

  • Unterstützung zur Abfederung von Härtefällen in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Wirtschaftlich signifikante Betroffenheit muss vorliegen, daher auch Berücksichtigung anderer Einkünfte gem.§2 Abs.3 EStG 1988.
  • Definierter Kreis der potenziellen Antragsteller, z.B.: Wein- und Mostbuschenschank, Urlaub am Bauernhof, Betriebe mit Direktvermarktung und Vermarktung an Gastronomie, Schulen und Gemeinschaftsverpflegung.
  • Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal € 2.000 pro Monat plus € 500 Comeback-Bonus pro Bewirtschafter, Nebeneinkünfte sind abzuziehen, bei Nebeneinkünften über € 2.000 ist keine Förderung möglich.
  • Betrachtungszeiträume: insgesamt 12 Monate zwischen 16.3.2020 und 15.3.2021, Gegenüberstellung des Einkommens mit jeweiligem Vergleichszeitraum des Vorjahres.
  • Jungunternehmerregelung: Pauschale von € 500 pro Antrag.

Details und Links:
Abwicklungsstelle: AMA
Die Richtlinie im Detail finden Sie auf der AMA-Homepage
Antragstellung, Ausfüllhilfe und Merkblatt: https://services.ama.at/servlet/
Beratung und Hilfestellung LK NÖ, BBK

Härtefallfonds – Lockdown Umsatzersatz für Land- und Forstwirtschaft

  • Unterstützung von Betrieben, die beim zweiten Lockdown von behördlich angeordneten Schließungen betroffen sind.
  • Betroffene Betriebsformen: Buschenschank und Heurigenbetriebe, Urlaub am Bauernhof.
  • Antragstellung von 18.11 bis 15.12.2020 über eAMA.
  • Ermittlung des Umsatzentganges durch Gegenüberstellung des Umsatzes im Schließungszeitraum mit dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.
  • Förderung: 80% des Umsatzes im Vergleichszeitraum, bei nicht vorliegenden Vergleichsmöglichkeiten (zB bei Neueinstieg) € 2.300,– Fixbetrag.
  • Durchschnittlichen Umsatz pro Tag des Vergleichszeitraumes wird auf die Dauer des Betrachtungszeitraumes umgelegt.
  • Belege für Umsätze (z.B. Auszug Registrierkassa, Umsatzsteuervoranmeldung) des Vergleichszeitraums sind im Antrag hochzuladen.

Details und Links:
Abwicklungsstelle: Agrarmarkt Austria (AMA)
Ausfüllhilfe und Merkblatt: https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640
Antragstellung: https://services.ama.at/servlet/
Beratung und Hilfestellung LK, BBK

Fixkostenzuschuss I und II

  • Unterstützung für Betriebe, die durch die Coronakrise im Zeitraum zwischen 16.3.2020 und 30.6.2021 Umsatzausfälle von mind. 40% (Fixkostenzuschuss I) bzw. 30% Fixkostenzuschuss II) haben.
  • Vergleich der Umsätze monatsweise oder quartalsweise möglich.
  • Antragstellung in 3 Tranchen möglich.
  • Antragstellung finanzonline.
  • Gestaffelter Zuschuss bis max. 75% der nachgewiesenen Fixkosten des Betriebes.
  • Fixkosten: z.B.: Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen Wertverlust bei saisonaler und verderblicher Ware.
  • Bestätigung der Umsatzausfälle und Fixkosten durch einen Steuerberater; Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erforderlich.
  • Automatisierte Überprüfung durch Finanzverwaltung.

Details und Links:
Abwicklungsstelle: COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG)
Grundlegende Informationen: www.fixkostenzuschuss.at
Antrag: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

Garantie für Überbrückungsgarantie

  • Zielsetzung: Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung aufgrund der Coronakrise beeinträchtigt ist.
  • Unterstützung von Betriebsmittelfinanzierungen und Finanzierungen für die Stundung bestehender Kreditlinien an gesunde Unternehmen.
  • Wirtschaftlichkeitsbeurteilung und Risikobeurteilung durch Hausbank erforderlich.
  • Abwicklung über die Hausbank des Förderwerbers.
  • Antragstellung über den aws Fördermanager gemeinsam mit der Bank.
  • 100% Haftungsgarantie: max. Kreditrahmen für die Urproduktion € 100.000, Garantielaufzeit max. 5 Jahre, Zinssatzobergrenze 0%p.a. in den ersten 2 Jahren, danach 3-Monats-Euribor +0,75%, keine Sicherheiten erforderlich, kein Garantieentgelt, kein Bearbeitungsentgelt für Garantie.

Details und Links:
Abwicklungsstelle: AWS
Informationen und Antragsstellung über den aws Fördermanager (gemeinsam mit Hausbank): https://www.aws.at/

Covid 19 – Investitionsprämie

  • Zielsetzung: Schaffung von Wachstumsund Beschäftigungsimpulsen, Setzung von Schwerpunkten in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Life Science.
  • Förderung von Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen (auch gebrauchte Güter).
  • Ausschließlich für das Unternehmen benötigte Investitionen förderbar – Abgrenzung zwischen privat und betrieblich erforderlich (z.B. Heizungen, Photovoltaik).
  • Förderhöhe (bezogen auf die Nettokosten): Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung und Life science 14%, alle anderen förderbaren Investitionen 7%.
  • Investitionsvolumen: mind. € 5.000,– netto pro Antrag.
  • Antragstellung zwischen dem 01.09. 2020 und dem 28.02. 2021.
  • Investitionsbeginn („Erste Maßnahme“ für jede einzelne Investition/Rechnung) 1.8. 2020 bis 28.2. 2021, Fertigstellung/Inbetriebnahme bis längstens 28.2. 2022.
  • Vorlage der Abrechnung spätestens 3 Monate nach letzter Inbetriebnahme und Zahlung.
  • Bestätigung auf dem Abrechnungsformular durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter ab einer Zuschusshöhe von € 12.000,–
  • Pauschalierte Landwirte: Antragstellung möglich und es ist kein Anlageverzeichnis vorzulegen.
  • Abrechnung: wesentliche Kennzahlen zu jeder einzelnen Rechnung sind anzuführen, die Rechnungen und Zahlungsbelege sind jedoch selbst nicht vorzulegen.

Details und Links:
Abwicklungsstelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Antragstagstellung: über den aws
Fördermanager: https://foerdermanager.aws.at/antrag/SUA
Detaillierte Informationen: Homepage der LK NÖ: https://noe.lko.at/covid-19-investitionspr%C3%A4mie+2500++3251438
Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung und Abrechnung: durch die örtliche Bezirksbauernkammer
Allgemeine Auskünfte: Referat Betriebswirtschaft und Referat Technik der LK NÖ.