Aus Gründen der Kosten- und Zeitersparnis haben viele Betriebe ein hofeigenes Kraftstofflager. Es handelt sich um brennbare und wassergefährdende Stoffe, daher sind Mindestanforderungen bei der Errichtung einer Hoftankanlage und bei der Lagerung von Treibstoffen am Betrieb zu beachten.
So sind bei der Errichtung einer Hoftankanlage u.a. das Wasserrechtsgesetz, das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, die Ländervorschriften über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sowie gegebenenfalls die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) bzw. die „Technische Grundlage zur Beurteilung von Tankstellen“ als Rechtsgrundlage heranzuziehen.
Aufgrund der großen Anzahl an Vorschriften und Bestimmungen sowie eventuellen Zusatzmaßnahmen ist bei einer Neuerrichtung bzw. Sanierung einer Hoftankanlage eine direkte Beratung bei der zuständigen Behörde (in den meisten Fällen der Bürgermeister) ratsam.
Das neue ÖKL-Merkblatt umfasst 12 Seiten, enthält zahlreiche Tabellen und Abbildungen und gibt umfassende Auskunft u.a. über Melde-, Anzeige- bzw. Bewilligungspflichten, Lagerbehälter, Lagerräume und Zapfsäule sowie Betankungsplatz. Außerdem Hinweise für die Lagerung von Pflanzenöl und Biodiesel sowie von Harnstoff.
Preis: 7 €
Bestellungen: office@oekl.at und 01/5051891 oder im Webshop