ANTRAGSFRIST BIS 31. DEZEMBER

Rückvergütungen im Entlastungspaket zur Teuerung

Ein Artikel von Redaktion | 02.11.2022 - 11:32

Vier der angekündigten Entlastungsmaßnahmen zur Teuerungsabfederung betreffen speziell die Land- und Forstwirtschaft.

Versorgungssicherungspaket als Unterstützung für gestiegene Produktionskosten: Teilweise Abgeltung erhöhter Produktionskosten (z.B. Treibstoff, Dünger, Pflanzenschutz …) auf Basis des durchschnittlichen Gasölverbrauchs in Liter je Hektar differenziert nach der Bewirtschaftungsart. Die Beantragung erfolgt automatisch anhand der mit dem MFA für das Antragsjahr 2022 beantragten und beihilfefähigen Flächen. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich mit der Überweisung der GAP-Prämien im Dezember 2022.

Temporäre Agrardieselrückvergütung: Pauschale Steuerrefundierung in Höhe von 0,07 Euro je Liter auf Basis des durchschnittlichen Gasölverbrauchs in Liter je Hektar ermittelter Fläche differenziert nach der Bewirtschaftungsart. Der Antrag auf Vergütung ist im Rahmen einer Korrektur des MFAs 2022 zwischen 3.11.2022 und 31.12.2022 an die AMA zu stellen. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im April 2023.

Rückvergütung CO2-Bepreisung im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform: Eines vorweg, für diese Vergütung fehlt noch die Umsetzungs-Verordnung. Was liegt derzeit vor? Pauschale Steuerbegünstigung in Höhe von 2,25 Cent je Liter im Jahr 2022, 10,5 Cent je Liter im Jahr 2023, 13,5 Cent je Liter im Jahr 2024 und 16,5 Cent je Liter im Jahr 2025 auf Basis des durchschnittlichen Gasölverbrauchs in Liter je Hektar differenziert nach der Bewirtschaftungsart. Der Antrag ist jährlich im Rahmen des MFAs an die AMA zu stellen. Für das Jahr 2022 ist jedoch zwischen 3.11.2022 und 31.12.2022 eine Korrektur zum MFA 2022 notwendig. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich zwischen April und Juni, beginnend mit dem Jahr 2023.

Quelle: LK Österreich