Finanz

Pachteinnahmen: Muss ich Einkommensteuer zahlen?

Ein Artikel von Redaktion | 14.10.2020 - 06:11

Das vereinnahmte Pachtentgelt ist auch bei der vollpauschalierten Gewinnermittlung als Einnahme anzusetzen. Es erhöhen sich dadurch die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (siehe unten angeführte Links -> Gewinnermittlung Vollpauschalierung sowie Teilpauschalierung).

Zusätzliche Einkünfte wie z.B. Gehalt, Pension, Mieteinnahmen sowie gewerbliche oder selbständige Einkünfte haben Auswirkungen auf die Steuererklärungspflicht.

Steuererklärungspflicht

Ein Vollerwerbslandwirt ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das Jahreseinkommen mehr als 11.000 Euro beträgt.

Enthält das Jahreseinkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte wie Gehalt oder Pension (= Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) und übersteigen die nicht-lohnsteuerpflichtigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit den Gesamtbetrag von 730 Euro, besteht bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 12.000 Euro die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung ist in diesem Fall nicht ausreichend.

Beispiele:

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit: 20.000 Euro und
a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 1.500 Euro -> Steuererklärungspflicht
b) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft:    600 Euro -> keine Steuererklärungspflicht

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit: 8.000 Euro und
a) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 1.500 Euro -> keine Steuererklärungspflicht
b) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 5.000 Euro -> Steuererklärungspflicht

Hinweis: Die Höhe der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (bzw. der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) ist unter der Kennzahl 245 des Jahreslohnzettels abzulesen oder - sofern ein FinanzOnline-Zugang besteht - unter "Steuerakt nach Jahr" - "Lohnzettel/Meldungen/Mitteilungen" des jeweiligen Jahres.

Stichprobenartige Überprüfung durch das Finanzamt

In der letzten Zeit haben einige Landwirte vom Finanzamt Fragebögen zu ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft erhalten.

Wichtig: Sobald Verpachtungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen vorgenommen werden, sollte das Bestehen einer Steuererklärungspflicht überprüft werden.

Quelle: LK-OÖ