Steuerreform 2020/23

Ein Artikel von Redaktion | 28.05.2019 - 04:53
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© BOV

Die österreichische Bundesregierung hat Anfang Mai Pläne für vielfältige steuerliche, aber auch sozialver­sicherungsrechtliche Entlastungsmaßnahmen mit etappenweisem Inkrafttreten 2020 bis 2023 vorgestellt. Auch für die Land- und Forstwirtschaft wurde ein umfassendes Paket geschnürt.
 

Aufgrund der aktuellen politischen Situation sind Änderungen dieser Ansätze durch eine neue Regierungs­konstellation nicht auszuschließen. Der BOV wird sich bemühen, dass auch in folgenden Regierungskonstellationen diese für die Landwirtschaft sehr positiven Maßnahmen weiter verfolgt werden.
 

Die LBG hat über die geplanten Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ausführlich informiert, wobei insbesondere folgende zwei Maßnahmen für den Obstbau bzw. BOV besonders relevant sind:    

1.  Einführung einer ertragsteuer­lichen Risikoausgleichsmaßnahme zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen, Drei-Jahres-Verteilung auf Antrag

Diese schon lange bestehende Forderung des BOV wurde von der LK Österreich schon frühzeitig unterstützt. Die LK Österreich ist mit fachlicher Unterstützung des BOV für den Bereich Obstbau mit dieser Forderung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme mehrfach an das BMF herangetreten, wobei schließlich auch eine Aufnahme  in das Regierungsprogramm gelungen ist. Landwirten mit Buchführung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung sollte es ermöglicht werden, dass über Antrag die durchschnittlichen Einkünfte von drei Jahren der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Der BOV begrüßt sehr, dass die gemeinsamen Bemühungen nun dazu geführt haben, dass dieses Thema für die nächste Steuerreform berücksichtigt wurde:

Die Bundesregierung anerkennt, dass landwirtschaftliche Betriebe in immer größerem Ausmaß von Wetterverhältnissen und Risiken abhängig sind und Trockenheit, Hitze, Unwetterschäden usw. zu hohen Ernte- und Produktionsausfällen führen können.
 

Die Ertragsbesteuerung landwirtschaftlicher Einkommen soll daher nicht mehr jahresweise, sondern ab 2021 für teilpauschalierte Betriebe und für teilpauschalierte Bereiche im Rahmen der Vollpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechner sowie buchführende Landwirte auf Antrag über einen mehrjährigen Durchrechnungszeitraum im Wege einer über drei Jahre vorzunehmenden Gewinnglättung erfolgen. Ausgeschlossen sind laut BMF Einkünfte im Rahmen einer Forstwirtschaft, da in diesem Bereich bereits spezifische Progressionsermäßigungen bestehen.
 

2. Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht (BAO - Bundesabgabenordnung)

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2014 wurde die Umsatzgrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 400.000 auf 550.000 € angehoben. Die Einheitswertgrenze von 150.000 € gilt unverändert. Durch hohe Einheitswerte und/oder Zupachtungen überschreiten Betriebe die Einheitswertgrenze, ohne der Umsatzgrenze nahe zu kommen.
 

Die Einheitswertgrenze gilt natur­gemäß (Einheitswertsystem) auch für keinen anderen Wirtschaftszweig und wird daher gestrichen. Parallel wird die umsatzabhängige Buchführungsgrenze auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 700.000 € angehoben. Beide Maßnahmen sollen ab 2021 gelten.
 

Spätfrostsituation 2019

Laut Informationen aus den Bundesländern gab es zwar heuer auch wieder einige Frostnächte, extreme Minus- temperaturen wie in den Jahren 2016 und 2017 sind aber ausgeblieben. Schäden in höherem Ausmaß sind regional und einzelbetrieblich v.a. bei Betrieben ohne Frostschutzmaßnahmen je nach Vegetationsstand wieder zu erwarten. Im Burgenland wurden Obstflächen, v.a. Erdbeeren, auch schon durch den ersten Hagel des Jahres stark in Mitleidenschaft gezogen (s. dazu auch S. 13). Durch die niedrigen Temperaturen im Mai wurde die Vegetation insgesamt gebremst.
 

Die Ausstattung mit Versicherungsprodukten der ÖHV ist zufriedenstellend, die Durchversicherung hat sich gut entwickelt. Die ÖHV hat heuer erstmals auch die Frostbekämpfungsmaßnahmen mit mobilen Frostöfen und Frostkerzen gefördert. Die Kunden bekommen 20% Prämienrabatt, wenn sie 300 Frostöfen oder 400 Frostkerzen fix installiert in der Anlage haben und damit Schäden verhindern versuchen. Vor allem die Untersuchungsergebnisse einer Forschungsgruppe unter der Federführung des Joanneum Re­search haben die ÖHV überzeugt, diese Art der Bekämpfung auch ohne großflächiger Erfahrungen finanziell zu unterstützen.
 

Rupert Gsöls, Präsident

DI Johann Greimel, Geschäftsführer