BOV

Der „Green Deal“ der EU-Kommission

Ein Artikel von DI Johann Greimel | 27.10.2020 - 10:29

Unter anderem soll dabei Europa als erster Kontinent bis 2050 klimaneutral werden, bis 2030 soll es zu einer Treibhausgas-Reduktion um 55% gegenüber dem Referenzjahr 1990 kommen. Es müssen die Öffentlichkeit und alle Interessenträger einbezogen werden. Nach dem Investitionsplan sollen mindestens 1000 Mrd. Euro von 2020 bis 2030 in den Green Deal investiert werden. Im Rahmen des Green Deal sind zahlreiche Evaluierungen für 2020 geplant, wie z.B.:

  • Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
  • Höchstgehalte an PSM-Rückständen
  • Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden

Für die Landwirtschaft bzw. den Obstbau sind aber vor allem die „Vom Hof auf den Tisch“ Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem und die Biodiversitätsstrategie (Ökosysteme und Biodiversität erhalten und wieder herstellen) richtungsweisend. Die Entwürfe der nationalen GAP-Strategiepläne werden unter Berücksichtigung des Green Deals (insb. „Farm to Fork Strategie“) geprüft. Was sind die Eckpunkte dieser Strategien:

Biodiversitätsstrategie

Pflanzenbau

  • Risiko und Einsatz chemischer Pestizide um 50% verringern
  • Einsatz von Pestizide mit höherem Risiko um 50% verringern
  • Nährstoffverluste aus Düngemittel um 50% verringern
  • Mind. 10% Landschaftselemente auf landw. Flächen
  • Mind. 25% der landw. Fläche ökologisch bewirtschaften

Naturschutz

  • Gesetzlicher Schutz von mind. 30% der Landesfläche und Meeresgebiete      -> 1/3 davon unter strengem Schutz
  • Rechtlich verbindliche Ziele für Wiederherstellung der Natur
  • Rückgang an Bestäubern umkehren
  • Mind. 25.000 Flusskilometer renaturieren
  • Invasive gebietsfremde Arten zurückdrängen

„Vom Hof auf den Tisch“ Strategie

  • Idente Reduktionsziele zu PSM und Düngemittel sowie Ausbauziele für biologische Landwirtschaft wie in Biodiversitätsstrategie
  • Verringerung der Gesamtverkäufe antimikrobieller Mittel um 50%
  • Entwicklung eines Plans für integriertes Nährstoffmanagement
  • Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung in Krisenzeiten
  • Erarbeitung einer harmonisierten obligatorischen Nährwertkennzeichnung
  • Breitbandausbau bis 2025
  • Reduktion der Lebensmittelabfälle um 50%
  • Förderung alternativer Proteinquellen
  • Individuelle Empfehlungen für GAP-Strategieplan für jeden Mitgliedstaat

Anmerkungen des BOV:

Zahlenmäßige Reduktionsziele zu PSM sind keine gute Lösung zur Optimierung des Pflanzenschutzes im Sinne der Ziele der EK. Durch das strenge EU- Regime bei der Wirkstoff-Zulassung wurden und werden die möglichen Wirkstoffe für den Pflanzenschutz schon jetzt stark eingeschränkt. Zur Kontrolle von wichtigen Schädlingen und Krankheiten fehlen in manchen Kulturen bereits entsprechende Wirkstoffe bzw. gibt es zu wenige, sodass kein ausreichendes Resistenzmanagement mehr erfolgen kann. Diesen Strategien ist daher eine intensive Diskussionsphase mit den betroffenen Stakeholdern und eine detaillierte Folgenabschätzung vorzuschalten, welche einen Schwerpunkt haben muss, der alternative Szenarien aufzeigt. An dem Weg in die Forschung und Entwicklung innovativer, schonender und nachhaltiger Pflanzenschutzmittel nachhaltig zu investieren und diese zu forcieren wird es kein Vorbeikommen geben. Grundsätzlich müssen im Sinne der Wettbewerbsgleichheit für importierte Lebensmittel dieselben Regeln gelten wie für die EU-Produzenten. Bei der Entwicklung einer praktikablen EU-weiten Umsetzung einer Herkunftskennzeichnung und Kontrolle der Kennzeichnung müssen auch die pflanzlichen Produkte entsprechend berücksichtigt werden.

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