Extreme Witterungsereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel trafen in den Jahren 2016 und 2017 in der Landwirtschaft vor allem den Obstbau in voller Härte. Die Spätfrost-Großereignisse haben die österreichischen Obstbaubetriebe schwer in Mitleidenschaft gezogen und viele Betriebe existenziell gefährdet. Soll der heimische Obstbau erhalten werden, brauchen die Obstbauern eine Unterstützung für die gezielte strategische Weiterentwicklung, um auf die kommenden Herausforderungen des Klimawandels und des Marktes gerüstet zu sein.
Aus diesem Grund hat der Bundesobstbauverband ein Positionspapier auf Basis der Vorschläge aus den Bundesländern erarbeitet. Er ersucht das BMLFUW auf Basis dieser Position, die gezielte strategische Weiterentwicklung eines österreichweit koordinierten Rahmenprogramms für den Obstbau zu unterstützen, das auf die künftigen Erfordernisse ausgerichtet ist. Das Rahmenprogramm enthält u.a. einige Maßnahmenvorschläge, welche auf Landesebene umzusetzen sind, aber vom Grundsatz her auf Bundesebene koordiniert werden sollen. Die Bundesländer sollten die Möglichkeit haben, speziell für ihre regionalen Besonderheiten das Rahmenprogramm noch erweitern bzw. anpassen zu können.
Der Maßnahmenvorschläge des Rahmenprogramms in der Übersicht:
Die Sicherung der Wasserversorgung für Bewässerung und Frost-Beregnung:
- Priorität Landwirtschaft für Wasserzugang und Wassernutzung
- Notfallregelung zur Wasserentnahme aus Fließgewässern
- Schaffung einer zentralen Anlaufstelle auf Länderebene zur Vorprüfung von Projekten
- Einrichtung einer Ansprech- und Servicestelle auf Länderebene für Bewässerungsthemen
- Schaffung einer Bewässerungsinfrastruktur
- Berücksichtigung von Bewässerungsinfrastruktur bei öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen
Spezifische Berücksichtigung im Programm der Ländlichen Entwicklung:
- Sonderprogramm Investitionsförderung auf Länderebene noch 2017, um für 2018 vorbereitet zu sein:
- Im bestehenden Förderprogramm sollen nach dem Beispiel Tirols Frostschutz-Vorhaben ab einer Summe von 5.000 € bei Fördersätzen von 30% im einzelbetrieblichen und bis zu 50% bei überbetrieblichen Projekten eingereicht werden können.
- Eine verbesserte Fördersituation in der Zukunft:
– Für die Gestaltung der Rahmenbedingungen des Förderprogrammes Ländliche Entwicklung ab 2021 soll frühzeitig festgelegt werden, dass alle für die Bewässerung relevanten Fördermaßnahmen prioritär und mit erhöhten Fördersätzen ausgestattet werden. Das gilt für einzelbetriebliche Projekte sowie Gemeinschaftsprojekte gleichermaßen. Es ist jedenfalls sicherzustellen, dass die derzeitige Dotierung für überbetriebliche Projekte nennenswert erhöht wird.
Weitere ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Obstbauern:
- Evaluierung von angewendeten technischen Schutzmaßnahmen, Erfahrungsaustausch, Weiterbildungsmaßnahmen und erweiterte Wetterdaten- Bereitstellung inklusive treffsicherer Prognosen
- Spezifische Beratungsangebote für betriebswirtschaftliche Fragestellungen infolge von Ertragsausfällen, maßgeschneiderte Vorschläge zur wirtschaftlichen Betriebsoptimierung – speziell für Härtefälle anbieten
- Förderbarkeit der Anschaffung von Paraffinkerzen zum Heizen in den Anlagen
- Frostversicherung: Anpassungsvorschläge/Forderungen (z.B. Angebot für eine Frostversicherung bei Obstkulturen, welche noch nicht versicherbar sind) werden direkt mit der Österreichischen Hagelversicherung besprochen.
Bei einem bereits zugesagten Gesprächstermin im BMLFUW wird der BOV das Positionspapier vorstellen und erläutern sowie um bestmögliche Unterstützung ersuchen.
Rupert Gsöls, Präsident
DI Johann Greimel, Geschäftsführer