Züchtung

Streit um Patent auf buschig wachsende Wassermelonen

Ein Artikel von Redaktion | 08.09.2023 - 11:06

Der buschige Wuchs der Pflanzen entstand durch Zufall und wurde laut Patentschrift entdeckt. Der Vorteil: Für den Anbau dieser Pflanzen wird weniger Fläche benötigt. Das EPA hatte das Patent 2021 erteilt. Die NGO "Keine Patente auf Saatgut!" legte Einspruch ein, weil das Patent nicht erfinderisch sei und die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzensorten verboten ist. Nach vorliegenden Stellungnahmen will BASF das Patent jedoch verteidigen.

Gemäß dem europäischen Patentrecht sind Patente auf Pflanzensorten generell verboten. Patente können nur dann erteilt werden, wenn die erwünschten Merkmale per Gentechnik erzeugt wurden. Doch laut Presseaussendung der NGO wurde der buschige Wuchs der Pflanzen wurde nicht mit gentechnischen Methoden erzielt.

In Europa garantiert der sogenannte Sortenschutz, dass alle konventionell gezüchteten Sorten frei verwendet werden können, um noch bessere Sorten zu züchten und zu vermarkten. "Keine Patente auf Saatgut!" äußert die Sorge, dass durch die Vergabe von Patenten langfristig nur große Konzerne von dieser Praxis profitieren.

Unabhängig davon, wie die Verhandlung endet, muss die Politik hier für klare Spielregeln sorgen. Keine Patente auf Saatgut! fordert, dass die bestehenden Verbote im Patentrecht konsequent umgesetzt und Patente auf konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere gestoppt werden. Während die Regierung in Österreich bereits eine Änderung der nationalen Patentgesetze beschlossen hat, bestehe in anderen Mitgliedsstatten z.B. Deutschland noch handlungsbedarf.

Weitere Informationen: https://www.no-patents-on-seeds.org/de/patentfaelle/buschige-melone

Quelle: Ots/Keine Patente auf Saatgut!