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Aws Investitionsprämie aktuell

Ein Artikel von Redaktion | 24.01.2021 - 08:16

Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare betriebliche Anlagevermögen, dazu zählen jedenfalls Gebäude, Maschinen, bauliche und technische Anlagen etc. Es können auch gebrauchte Güter gefördert werden. Traktore und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ab Abgasstufe 5 sind ebenfalls förderbar. Auch Zuchttiere sind förderbar, sofern sie aktivierbar wären. Die Behaltefrist für geförderte Investitionen beträgt drei Jahre.

Fristen und Antragstellung

Die aws Investitionsprämie muss bis längstens 28. Februar 2021 für förderbare Investitionen online im aws Fördermanager beantragt werden. Erste Maßnahmen - wie Bestellungen, Abschluss von Kaufverträgen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, der Baubeginn, Rechnungen oder Zahlungen - müssen bis spätenstens 31. Mai 2021 (lt. Ministeratsbeschluss vom 20. Jänner 2021) gesetzt werden. Werden mit einem Antrag beispielsweise zwei Maschinen beantragt, muss für jede Maschine bis 31. Mai 2021 zumindest eine rechtsverbindliche Bestellung oder ein Kaufvertrag vorliegen. Bei baulichen Investitionen müssen ebenfalls für jede im Antrag angeführte Investition erste Maßnahmen bis 31. Mai 2021 gesetzt werden. Das heißt, jede beim Bauvorhaben beteiligte Firma muss bis 31. Mai 2021 beauftragt werden.

Es können pro Betrieb mehrere Anträge gestellt werden. Die Investitionskosten je Antrag müssen mindestens 5.000 Euro ohne USt. betragen. Es können mehrere Investitionen in einem Antrag zusammengefasst werden.

Für die Antragstellung genügt eine Kostenschätzung des Förderungswerbers. Wichtig ist die Zuordnung, ob die jeweilige Investition mit 7% oder 14% (Ökologisierung und Digitalisierung) gefördert werden soll. Die Investitionen, die mit 14% bezuschusst werden, sind auf der Internetseite der aws aufgelistet. Auch am Ende dieses Artikels stehen im Download Informationen zur Verfügung, welche Investitionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft mit 14% Zuschuss beantragt werden können.

Investitionen mit 14%-Zuschuss im Bereich Ökologisierung (ab Seite 16)
Unter anderem: Verteiltechnik bodennahe Gülleausbringung, Abdeckung von offenen Güllegruben etc.

Investitionen mit 14%-Zuschuss im Bereich Digitalisierung (ab Seite 24)
Unter anderem: Melkroboter, Futterschieber-Roboter, Entmistungsroboter, Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme. Software und Steuerungsanlagen bei automatisierten Maschinen und Geräten etc.

Investitionen, für die erste Maßnahmen vor dem 1. August 2020 gesetzt wurden, sind nicht förderbar.

Investitionsdurchführungszeitraum

Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition muss bis spätestens 28. Februar 2022 erfolgen.

Eigene Rechnungen erforderlich

Es müssen förderbare und nicht förderbare Kosten mit eigenen Rechnungen verrechnet werden und auch für Investitionen mit 14% Zuschuss sind eigene Rechnungen erforderlich.

Abrechnung

Die vollständige Abrechnung des Antrages muss bis längstens drei Monate nach Inbetriebnahme und gänzlicher Bezahlung der letzten Rechnung online im aws Fördermanager erfolgen.

Bei Abrechnungen mit einer Zuschusshöhe von 12.000 Euro oder mehr (170.000 Euro Kosten bei 7% Zuschuss bzw. 85.000 Euro Kosten bei 14% Zuschuss) muss die Abrechnung (Auflistung der Rechnungen im aws Fördermanager) zusätzlich von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.
Rechnungen und Zahlungsbelege sowie allenfalls andere Unterlagen sind der aws auf Verlangen vorzulegen.
Eine zusätzliche Inanspruchnahme von EU- oder national finanzierten Förderungen ist zulässig, wobei allfällige Obergrenzen bei den agrarischen Förderungen einzuhalten sind (siehe FAQ).

aws Investitionsprämie bei GesbR - jeder Gesellschafter stellt einen Antrag mit seinen anteiligen Kosten

Das betrifft vor allem Betriebe, wo eine Ehegemeinschaft Bewirtschafter ist oder mehrere Personen Bewirtschafter sind.
Jeder Gesellschafter stellt mit der Betriebsnummer des gemeinsam bewirtschafteten  Betriebes einen aws Antrag. Bei z.B. zwei Gesellschaftern müssen zwei Anträge mit den anteiligen Kosten - je nach Gesellschaftsanteil - der Investition gestellt werden. Mindestinvestitionshöhe je Antrag 5.000 Euro ohne USt. Bei der Abrechnung gibt jeder Gesellschafter, also jeder Antragsteller, die auf die antragstellenden Gesellschafter lautenden Rechnungen (die einzelnen Gesellschafter müssen namentlich auf der Rechnung angeführt sein) mit den für ihn anteiligen Rechnungsbeträgen an.
 
Investitionen, die zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen (z.B. Ferienwohnungen), sind nicht förderbar.
Aufforstungen sind nicht förderbar, da es sich laut aws um kein abnutzbares Anlagevermögen handelt.

Investitionen zur privaten Nutzung (z.B. Wohnräume) sind nicht förderbar. Werden Investitionen sowohl betrieblich als auch privat genützt (z.B. Biomasse Heizanlagen, PV-Anlagen), ist der private Kostenanteil im Verhältnis m² betriebliche Nutzung zu privater Nutzung herauszurechnen. Der private Kostenanteil ist nicht förderbar.

aws Investitionsprämie online

aws-Hotline
 für die Investitionsprämie: 01/50175-400

Darüber hinaus stehen die Beratungskräfte der Bezirksbauernkammern sowie die Fachreferentinnen und Fachreferenten der LK OÖ zur Verfügung - Tel.-Nr.: 050 6902-0.

Quelle: LK-online