Politik

Bundes-Obstbauverband: Steter Tropfen höhlt den Stein

Ein Artikel von Redaktion | 17.06.2020 - 17:58

Das Entlastungs- und Investitionspaket für Land- und Forstwirtschaft enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Einführung einer   steuerlichen   Risikoausgleichsmaßnahme (=Gewinnglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen
  • Die umsatzabhängige Buchführungsgrenze wird auf die allgemeingültige Umsatzgrenze aller Unternehmen von 550.000 auf 700.000 (davor nur   Landwirtschaft bei 550.000) angehoben. Die Einheitswertgrenze von 150.000€, die nur für die Land- und Forstwirtschaft gilt, wird abgeschafft.
  • Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert.
  • Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen: 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten, 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche und für den Obstbau 10 Hektar Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst. Diese Grenzen wurden 2012 zusätzlich eingeführt, sind aber auf Grund der Preis- und Einkommensentwicklung sachlich nicht mehr gerechtfertigt

Der BOV bedankt sich beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und bei der LK Österreich sowie bei allen, welche sich zusammen mit dem BOV dafür eingesetzt haben, diese Maßnahmen zu realisieren.