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Transparenz bei verarbeiteten Produkten

Ein Artikel von Polona Globocnik und Manfred Kohlfürst | 15.01.2024 - 12:40

Im Rahmen eines neuen Store Checks bei Erdbeermarmeladen hat der Österreichische Branchenverband für Obst und Gemüse (ÖBOG) versucht, eine Grundlage für die Abstimmung über die sogenannte „Frühstücksrichtlinien“ im EU-Parlament zu schaffen. Dabei wurde die Bedeutung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung nicht nur für Honig, sondern auch für Marmeladen und Fruchtsäfte betont, wie es im Änderungsantrag des EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber vorgeschlagen wurde. Obwohl frisches Obst und Gemüse im Einzelhandel bereits eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aufweisen, fehlen solche Informationen in der Regel bei verarbeiteten Produkten sowie in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.

Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ist von hoher Bedeutung, nicht nur für die Produzenten, sondern auch für die Verbraucher. 86% der Bevölkerung möchten wissen, woher ihre Lebensmittel stammen (Quelle: BML). Die Argumente, dass heimische Bauern nicht genügend Produkte für die Verarbeitung bereitstellen könnten, erscheinen uns nicht stichhaltig und in der Diskussion nicht bedeutend. Die Bauern haben realistische Erwartungen und gehen nicht davon aus, dass heimische Produkte bei allen Marmeladen und Fruchtsäften verwendet werden. Unser Anliegen ist vielmehr, mehr Transparenz über die Herkunft der Rohstoffe zu schaffen. Wir sehen die Herkunftskennzeichnung als eine Chance für heimische Betriebe, die bisher beim Rohstoffeinkauf aufgrund von höheren Produktionskosten in der Regel gar nicht in Erwägung gezogen wurden.

Im vergangenen Monat führte der ÖBOG eine Überprüfung der Apfelsäfte durch, bei der die Dringlichkeit einer Herkunftskennzeichnung betont wurde. In Dezember führten wir den Store-Check bei „Erdbeer-Marmeladen“ durch. Die Ergebnisse sind sehr bescheiden ausgefallen: Von den insgesamt 40 verschiedenen Erdbeererzeugnissen am Markt konnte bei lediglich zwei Produkten eine eindeutige Herkunft aus Österreich festgestellt werden. Weitere zwei Produkte enthielten Erdbeeren aus der EU, während sechs Produkte eine Mischung von Erdbeeren aus EU und Nicht-EU-Ländern aufwiesen. Alarmierend dabei ist die Tatsache, dass bei 3/4 der Produkte die Herkunft der Früchte nicht nachvollziehbar war. Bei fehlender Herkunftsangabe ist davon auszugehen, dass diese Produkte nicht aus Österreich stammen, insbesondere bei verarbeiteten Obst- und Gemüseprodukten wie Marmeladen und Säften, wo die Rohstoffe häufig sogar von außerhalb der EU kommen.

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