BOV

GAP 2023

Ein Artikel von DI Johann Greimel | 05.03.2021 - 09:13

Übergangsperiode 2021/2022: Die Regelungen aus der bisherigen GAP werden im Wesentlichen mit neuen Mitteln fortgeführt. Es erfolgt eine Verlängerung des laufenden LE-Programms um die Jahre 2021 bzw. 2022 mit Änderungen u.a. bei der Bodennahen Gülleausbringung, der Biologischen Wirtschaftsweise und der Investitionsförderung. Die Direktzahlungen werden anhand des neuen Budgets fortgeschrieben. Die Sektorprogramme können ebenfalls weitergeführt werden.

Mehrjähriger Finanzrahmen: setzt sich hauptsächlich aus den Beiträgen der Mitgliedsstaaten zusammen. Im Dezember 2020 konnte auf EU-Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 eine Einigung erzielt und damit Rechts- und Planungssicherheit sichergestellt werden. Der zentrale Verhandlungserfolg hierbei ist, dass aus der gedrohten Kürzung der GAP-Mittel für Österreich schlussendlich eine Erhöhung gegenüber der aktuellen Periode wurde. Für Österreich gibt es in der ersten Säule ein Minus von 15 Millionen Euro, in der zweiten Säule dagegen ein Plus von 23 Millionen Euro, das ergibt insgesamt ein Plus von 8 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Mittel sind mit höheren Anforderungen im ökologischen Bereich (Green Deal) verbunden und sind eine Abgeltung dafür.

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