BOV

Verbesserungen bei den Saisonarbeitskräften über die Kontingentregelung

Ein Artikel von DI Johann Greimel | 11.06.2021 - 06:56

Angesichts der extrem schwierigen Arbeitsmarksituation (hohe Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit) war der Rahmen des Möglichen sehr beschränkt, eine Aufstockung des Kontingents nicht mehrheitsfähig. Das Thema Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten ist unpopulär, Änderungen/Aufstockungen müssen hart verhandelt werden und sind naturgemäß mit Gegenforderungen verbunden. Durch breite gemeinschaftliche Bemühungen konnte schlussendlich eine positive Lösung erzielt werden.

Die Verordnung zur befristeten Beschäftigung in der Landwirtschaft im Jahr 2021 vom Dezember 2020 wurde wie folgt geändert:
Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 3136 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt. Dies sind um 90 Kontingentsplätze mehr, die dem Bundesland Niederösterreich zufallen. NÖ hat somit 640 Kontingentsplätze statt 550 aus der ersten VO für die Saison 2021. Das Kontingent für kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelferinnen und Erntehelfern bleibt mit 119 in gleicher Höhe wie in der ersten Verordnung festgelegt.

Auch bei der Regelung für die Bedarfsschwankungen konnten Verbesserungen erzielt werden. Die Regelung aus der ersten VO lautet:
„Die Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten, sodass die für die Bundesländer festgelegten Grundkontingente in Saisonspitzen um maximal 30% überschritten werden dürfen, wenn dies unter Berücksichtigung der beim AMS anhängigen Anträge und der jeweiligen Arbeitsmarktsituation unbedingt erforderlich ist. Als saisonale Spitzenmonate gelten für die Landwirtschaft Mai, Juni, Juli, August und September.

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