Zulassungsverlängerung

Österreich muss in EU-Gremien gegen eine Zulassung von Glyphosat stimmen

Ein Artikel von Redaktion | 27.09.2023 - 09:11
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©APA

Grundlage ist ein Mehrheitsbeschluss von SPÖ, FPÖ und Grünen im EU-Unterausschuss des Nationalrates aus dem Jahr 2017, der Österreich verpflichtet, in EU-Gremien gegen die Zulassung von Glyphosat zu stimmen. Ob diese Bindung auch für die kommende Abstimmung zu Glyphosat gilt, wurde nun vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) unter Beiziehung externer Expertinnen und Experten geklärt. Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst (RLW) des Parlaments sowie ein weiteres Rechtsgutachten bestätigen die Bindungswirkung für die kommende Abstimmung.

Laut Landwirtschaftsministerium gelten in Österreich die EU-weit strengsten Auflagen für den Einsatz von Glyphosat. Mit dem Beschluss des Nationalrates im Jahr 2021 darf Glyphosat nicht mehr in jenen Bereichen verwendet werden, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden. Dazu zählt etwa die Vorerntebehandlung, einschließlich "Sikkation", sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. Auch auf öffentlich zugänglichen Sport- und Freizeitplätzen, in öffentlichen Schwimmbadanlagen, auf dem Areal von Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfen, der Altenbetreuung sowie für Gesundheit- und Pflege ist eine Anwendung von Glyphosat hierzulande verboten. Ebenso ist eine Anwendung des Totalherbizids im Haus- und Kleingartenbereich sowie in der nicht-beruflichen Verwendung, sofern kein Sachkundenachweis vorliegt, untersagt.

Wenngleich dennoch eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für die Wiederzulassung genügt, fragt sich Bauernbund-Präsident Georg Strasser: "Zählen wissenschaftliche Erkenntnisse bei politischen Entscheidungen nichts mehr?"

Quelle: aiz.info