BOV

Keine pauschalen Minderungsziele

Ein Artikel von DI Johann Greimel, Ing. Manfred Kohlfürst | 23.08.2023 - 10:13
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Bekämpfungslücken und zunehmende Resistenzerscheinungen könnten Folgen pauschaler Minderungsziele und Wirkstoffverluste sein

Der „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115“ soll im Rahmen des Green Deals, insbesondere der „Farm to Fork Strategie“, Missstände der Umsetzung der Rahmenrichtlinie beheben und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln neu regeln.

Die vom Agrarministerrat von der Europäischen Kommission geforderte und nun vorliegende erweiterte Folgenabschätzung beinhaltet  konstruktive Zusagen, wie z.B. dass „Alternativen zu chemischen Pestiziden benötigt werden und dass dafür mehr Forschung und politische Maßnahmen erforderlich sind“, aber auch Inhalte mit pauschalen Feststellungen, welche nicht unmittelbar nachvollziehbar sind und einer näheren Überprüfung bedürfen, wie z.B. die Einschätzung für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, welchen die Bestimmungen der SUR mit sich bringen.

Die Kommission kritisiert die Vorgangsweise der bisher veröffentlichen Studien betreffend die Einkommensverluste und legt Berechnungen vor, mit dem Ergebnis größerer Verluste für das Einkommen (20% bis 28%) bei Weintrauben, Tomaten und Hopfen. Das tendenziell Sonderkulturen stärker von den Ernteertragsverlusten betroffen sind, zeigen auch die bisherigen Studien:

  • Studie der Universität von Wageningen: Während der durchschnittliche Produktionsrückgang bei allen pflanzlichen Kulturen (Acker- und Dauerkulturen) 10% bis 20% beträgt, kann er bei mehrjährigen Kulturen, insbesondere Äpfel, bis zu 30% betragen.
  • Gutachten „Ökonomische Folgen des Verzichts auf die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln“ von der Fachhochschule Südwestfalen, Soest (im Auftrag des DBV): Es droht eine Ertrags- und Einkommensminderung im Gemüsebau von bis zu 75%. 

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