BOV

Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Ein Artikel von Manfred Kohlfürst, Jens Stechmann und Georg Kössler | 10.11.2022 - 13:43

Der Vorschlag für die Verordnung des EU-Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 soll im Rahmen des Green Deals, insbesondere der „Farm to Fork Strategie“, Missstände der Umsetzung der Rahmenrichtlinie beheben und vor allem den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 50 % reduzieren. Der Vorschlag setzt zudem auf ein generelles Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten, die über das bisherige Maß hinaus erheblich umfassend definiert werden.

Aus Sicht der Obstproduzenten Italiens, Österreichs und Deutschlands werden mit dem vorgelegten Entwurf diese Ziele nicht erreicht, sondern vielmehr der umwelt- und artenschonende Obstanbau in den genannten Ländern existenziell gefährdet.

Die bislang im Integrierten Obstanbau erreichten Fortschritte in der Reduktion der Verwendung und des Risikos werden nicht ausreichend berücksichtigt. Im italienischen, österreichischen und deutschen Obstbau wird über den kontrollierten, integrierten Anbau die Richtlinie 2009/128 vorbildlich und umfassend umgesetzt. Die besonderen Bedingungen des integrierten Obstbaus und deren Absicherung mit der gesamten Tool-Box des Integrierten Pflanzenschutzes einschließlich praktikabler und wirksamer Lösungen für die Lückenindikationen müssen spezifisch berücksichtigt werden.

Reduktionsziele

Die Obstbauverbände Italiens, Österreichs und Deutschlands lehnen die pauschalen Minderungsziele der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 % nachdrücklich ab. Der integrierte Obstbau ist gekennzeichnet durch eine wissenschaftlich belegte hohe Artenvielfalt. Diese ist zurückzuführen auf das Prinzip der Nützlingsschonung und der selektiven und schadschwellenorientierten Schaderregerbekämpfung. Daher bedarf es aber auch im Integrierten Pflanzenschutz einer ausreichenden Mittelpalette, um die Kulturen vor Schaden und Ausfall zu schützen.

Dabei stehen schon jetzt für den Obstbau nicht ausreichend Lösungen zur Verfügung. Der zunehmende Wegfall von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln erschwert im Gegenteil auch die Übertragung von Zulassungen auf Lückenkulturen wie auch bei der gegenseitigen Anerkennung. Solange keine wirksamen und risikoarme Alternativen zur Verfügung stehen, sind derartige Ziele nur mit Qualitätsminderung, Ertragsminderung bis hin zum Verlust der Kultur zu erreichen. Es bedarf hier deshalb auch zwingend einer stringenten und auch effizienten, schnellen und erleichterten Zulassungspolitik, die vor allem auch tragfähige Lösungen für die Minor Uses (Lückenindikationen) sicherstellt!

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