„Der Obstler darf weiterhin seinen Namen tragen. Das ist eine gute Nachricht für die heimischen Hersteller. Die in Österreich gängige Herstellungsmethode bleibt erlaubt und der Obstler wird unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt", berichtet der ÖVP-Europaabgeordnete Lukas Mandl zur heutigen abschließenden Abstimmung über die Reform der EU-Spirituosenverordnung im Plenum des Europaparlaments.
„Der ursprüngliche Vorschlag hatte vorgesehen, dass Obstler nur noch aus Äpfeln und Birnen zu bestehen habe. Produzenten in Österreich mischen aber traditionell kleinere Mengen Steinobst wie Zwetschken und Kirschen dazu", sagt Mandl. Sein Einsatz zeigte aber Erfolg: Künftig müssen nur 85% eines echten Obstlers aus Äpfeln und Birnen bestehen. Den Rest können die österreichischen Schnapsbrenner nach bewährtem Rezept auswählen.
Warum es für Spirituosen überhaupt eine EU-Regelung braucht, beschreibt Mandl so: „Wir haben einen Binnenmarkt und in dem muss klar sein, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. Das schützt auch unsere österreichischen Hersteller, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen."
Neu definierter Zuckergrenzwert
Erstmals wird mit dem neuen EU-Gesetz für Hochprozentiges auch ein Zuckergrenzwert festgeschrieben. „Es gilt die Faustregel: Je mehr Extrazucker ein Schnaps braucht, desto schlechter ist die Qualität", sagt Mandl. "Das ist ein weiterer Vorteil für unsere heimischen Hersteller qualitativer hochwertiger Schnäpse und Liköre." Der neue Grenzwert für Obstbrände ist ein Zuckerzusatz von 20 g/l. In extremen Fällen außerhalb Österreichs werden bisher bis zu 35 g/l zugesetzt. Im Qualitätsland Österreich sind höchsten 4g/l üblich.
"Geschützt bleiben weiterhin österreichische Spirituosenspezialitäten, die den Schutz aufgrund geografischer Angaben genießen: Wachauer Marillenbrand, Jagatee, Mariazeller Jagasaftl und Inländerrum", hebt Mandl hervor.
„Der ursprüngliche Vorschlag hatte vorgesehen, dass Obstler nur noch aus Äpfeln und Birnen zu bestehen habe. Produzenten in Österreich mischen aber traditionell kleinere Mengen Steinobst wie Zwetschken und Kirschen dazu", sagt Mandl. Sein Einsatz zeigte aber Erfolg: Künftig müssen nur 85% eines echten Obstlers aus Äpfeln und Birnen bestehen. Den Rest können die österreichischen Schnapsbrenner nach bewährtem Rezept auswählen.
Warum es für Spirituosen überhaupt eine EU-Regelung braucht, beschreibt Mandl so: „Wir haben einen Binnenmarkt und in dem muss klar sein, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. Das schützt auch unsere österreichischen Hersteller, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen."
Neu definierter Zuckergrenzwert
Erstmals wird mit dem neuen EU-Gesetz für Hochprozentiges auch ein Zuckergrenzwert festgeschrieben. „Es gilt die Faustregel: Je mehr Extrazucker ein Schnaps braucht, desto schlechter ist die Qualität", sagt Mandl. "Das ist ein weiterer Vorteil für unsere heimischen Hersteller qualitativer hochwertiger Schnäpse und Liköre." Der neue Grenzwert für Obstbrände ist ein Zuckerzusatz von 20 g/l. In extremen Fällen außerhalb Österreichs werden bisher bis zu 35 g/l zugesetzt. Im Qualitätsland Österreich sind höchsten 4g/l üblich.
"Geschützt bleiben weiterhin österreichische Spirituosenspezialitäten, die den Schutz aufgrund geografischer Angaben genießen: Wachauer Marillenbrand, Jagatee, Mariazeller Jagasaftl und Inländerrum", hebt Mandl hervor.